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Elterngeld
Ab dem 1. Januar 2013 gelten die im „Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs“ festgelegten Neuregelungen für den Bezug von Elterngeld. Allerdings wird die „Vereinfachung“ für viele frisch­gebackene Eltern auch mit Verschlechterungen einhergehen.  


Steuern
Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz ELStAM) sollten ursprünglich bereits in 2011 eingeführt werden, da die (Papier-)Lohnsteuerkarte letztmalig für das Kalenderjahr 2010 ausgestellt wurde. Nachdem der Starttermin gleich (mehrfach) verschoben worden ist, soll das neue Verfahren nun mit Wirkung zum 1. Januar 2013 an den Start gehen – allerdings mit einer einjährigen Einführungsphase. Dies geht aus einem Entwurfsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2. Oktober 2012 hervor. Da die entsprechenden Regelungen noch nicht in das parlamentarische Verfahren des Jahressteuergesetzes 2013 eingebracht bzw. noch nicht endgültig verabschiedet worden sind, ist das Schreiben „nur“ als Entwurf veröffentlicht worden.  


Steuererklärung
Steuerzahler mit Gewinneinkünften müssen ihre Steuererklärungen 2011 erstmals zwingend elektronisch beim Finanzamt einreichen. Auch Fondsanleger mit gewerblichen Einkünften sind betroffen. Das hat das BMF in einem Schreiben an den Deutschen Steuerberaterverband klargestellt.  


Betriebsausgaben
Ein Unternehmer darf zwar selbst entscheiden, welche Ausgaben er für seinen Betrieb/seine Praxis tätigt. Wer aber einen Luxus-Sportwagen dem Betriebsvermögen zuordnen will, muss dem Fiskus gut begründen, dass betriebliche Gründe – wie eine besondere Repräsentations­notwendigkeit – ausschlaggebend waren. Das hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg klargestellt. Solche Gründe werden niedergelassene Ärzte nicht nachweisen können.  


Steuererklärung
Mit Urteil vom 31. August 2011 (Az: X R 11/10) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass Kinderzuschüsse aus einem Versorgungswerk das steuerliche Schicksal der Rente teilen, mit der die Zuschüsse ausgezahlt werden. Die Zuschüsse sind daher einkommensteuerpflichtig.  


Einkommensteuer
Die Steuerermäßigung für Hand­werkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren. Dies gilt laut einem BFH-Urteil vom 13. Juli 2011 (Az: VI R 61/10) unabhängig davon, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.  


Steueränderungen 2012
Während sich Bilanzierende mit der E-Bilanz noch Zeit lassen können, müssen Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR – § 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, die EÜR für das Jahr 2011 schon elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat dazu bereits das Formular EÜR 2011 mit einer ausführlichen Ausfüllanleitung veröffentlicht (Schreiben vom 21.11.2011, Az: IV C 6 - S2142/11/10001).  


Weihnachtsfeier
In den nächsten Wochen steht in vielen Praxen wieder die Weihnachtsfeier an. Werden dabei gewisse Spielregeln eingehalten, fallen weder Lohnsteuer noch Beiträge zur Sozialversicherung an. Um die Steuerfreiheit nicht zu gefährden, sollten die nachfolgenden Punkte beachtet werden.  


Praxiskauf
Beim Erwerb einer Arztpraxis ist die Vertragsarztzulassung als unselbstständiger wertbildender Faktor untrennbar mit dem ideellen Wert bzw. „Goodwill“ einer Praxis (Patientenstamm, Standort, Umsatz usw.) ver­bunden. Die Zulassung stellt somit keinen weiteren selbstständigen, immateriellen nicht abnutzbaren wirtschaftlichen Vorteil neben dem Praxiswert dar. So hat der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Gericht in Steuerangelegenheiten, am 9. August 2011 (Az: VIII R 13/08) entschieden und damit einen Schlussstrich unter die jahrelang strittige Rechtsfrage gezogen, ob die Vertragsarztzulassung als eigenständiger – nicht abschreibungsfähiger – wirtschaftlicher Vorteil anzusehen ist. Für bestimmte Grenzfälle kann allerdings nach wie vor keine Entwarnung gegeben werden.  


Ausbildungsfreibetrag
Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Frage befassen, ob der derzeitige Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro (§ 33c Einkommensteuergesetz [EStG]) hoch genug ist, um den Mehrbedarf für ein auswärts zu Ausbildungszwecken untergebrachtes, volljähriges Kind steuerlich ausreichend zu berücksichtigen. Das Verfahren, das vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland unterstützt wird, trägt das Aktenzeichen 2 BvR 451/11.